Kinderbetreuung

29.03.2021

Tipps zum Sparen von Kinderbetreuungskosten

Sie sind auf der Suche nach einer geeigneten Betreuung für Ihr Kind und fragen sich, wie Sie hierbei auch Kosten sparen können? Dieser Text gibt Ihnen praktische Tipps, wie Sie Kosten einsparen und steuerliche Vorteile nutzen können

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Tagesmütter, Kinderpfleger, Babysitter oder Haushaltshilfen?

Neben dem Kindergarten stehen zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Verfügung, wenn Sie eine Betreuung für Ihr Kind finden möchten. Viele Eltern greifen gerne auf weitere Familienmitglieder, wie Oma und Opa, zurück. Doch nicht jeder hat das Glück, dass Oma und Opa in der Nähe wohnen und Zeit für die Betreuung haben. Aus diesem Grund sind auch Tagesmütter, Kinderpfleger, Babysitter oder Haushaltshilfen sehr beliebt. Eine geeignete Kinderpflegerin oder auch einen Kinderpfleger finden Sie ganz einfach und unkompliziert über helphoo. Das ist auch schon unser erster Tipp, wie Sie Kosten bei der Kinderbetreuung sparen können: Denn helphoo bietet Ihnen nicht nur qualifizierte Babysitter, sondern auch eine günstige Betreuung im Vergleich zu beispielsweise einer Tagesmutter.

Darüber hinaus wissen viele Eltern nicht, dass Aufwendungen für die Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden können. Dies gilt jedoch nicht bei einer unentgeltlichen Betreuung durch Familienmitglieder. Jedoch können Sie zumindest die Fahrtkosten steuerlich absetzen, wenn die Großeltern beispielsweise die Kinder vom Kindergarten abholen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Rechnung über die Fahrtkosten vorliegt und Sie die Kosten auf das Bankkonto überweisen. Barzahlungen werden nicht anerkannt. 

„Sonderausgaben“

Ist die Betreuungsperson nicht mit Ihnen verwandt, so können Sie Aufwendungen bis maximal 4.000 € pro Jahr und pro Kind als sogenannte „Sonderausgaben“ bei der Steuer einreichen. Dies gilt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, bei behinderten Kindern gibt es keine Altersgrenze. 

Folgende Betreuungskosten können Sie von der Steuer absetzen:

  • Kosten für die Unterbringung in Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort, Kindergrippe oder Ganztagespflegestelle
  • Kosten für eine Tagesmutter, für einen Kinderpflege / eine Kinderpflegerin, einen Babysitter oder einen Erzieher / Erzieherin
  • Kosten für ein Au-pair oder für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, wenn sich diese auch um die Betreuung des Kindes kümmert
  • Kosten für die Beaufsichtigung eines Kindes, während dieses seine Hausaufgaben und andere Schulaufgaben durchführt

Das bedeutet, dass auch die Kosten für eine Betreuung von einer Babysitterin, die Sie über helphoo gefunden haben, steuerlich tragbar werden. Hierfür ist es wichtig, dass Sie einen Arbeitsvertrag mit der Babysitterin abschließen und die Lohnauszahlung per Banküberweisung erfolgt, da auch in diesem Fall keine Barauszahlungen akzeptiert werden.

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